
Saft ist nicht gleich Saft.
Wenn man die einzelnen Produkte genauer unter die Lupe nimmt, offenbart sich auch der tatsächliche Inhalt. Ist doch des öfteren mehr Zuckerwasser als Vitamine im vermeintlichen Naturprodukt enthalten.
Wer vor dem Saftregal im Supermarkt eine gesunde Entscheidung treffen will, sollte über die einzelnen Produktbezeichnungen und ihre Bedeutung Bescheid wissen. Hunderte bunte Saftpackungen, Flaschen und Dosen kämpfen um die Gunst der KonsumentInnen mit appetitlichen Obstfotos. Aber wie viel Obst ist wirklich drin?
Direktsaft
Ab gesehen von frisch gepresst, heisst direkt von der Obstpresse oder dem eigenen Entsafter, kommt am meisten Natur beim sogenannten Direktsaft ins Glas. Das Obst wird gepresst, haltbar gemacht und abgefüllt – fertig.
Unsere Pankrazhofer Bio-Säfte und das eigene Obst beim Lohnpressen
zu Saft verarbeitet, gehören in diese Kategorie.
Mehr Infos zur Saftverarbeitung beim Pankrazhofer finden Sie hier.
Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat
Um beim Transport Kosten zu sparen, werden dem frisch gepresste Saft zuerst das Aroma und dann das Wasser entzogen. Dieses Konzentrat kann zwischengelagert und kostengünstig transportiert werden. Um aus dem Konzentrat wieder Saft zu erhalten, werden Wasser und das fruchteigene Aroma sowie gegebenenfalls Fruchtfleisch und Zellen zugefügt. Neben dem Vorteil der Kosteneinsparung für den Transport sind die Hersteller durch dieses Verfahren auch unabhängig von der Erntesaison. Dieser Saft heißt dann Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat.
Fruchtnektar oder Fruchtsaftgetränke
Diese "Zuckersünder" werden mit Wasser verdünnt, dafür wird Zucker oder Honig zugesetzt. Manche Früchte haben von Natur aus so viel Fruchtsäure oder Fruchtfleisch, dass sie nicht als Fruchtsaft sondern nur als Nektar angeboten werden können. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt an Fruchtsaft oder Fruchtmark beträgt je nach Obstart mindestens 25 bis 50 Prozent.
Fruchtnektar darf bis zu 20 Prozent des Gesamtgewichts Zucker oder Honig enthalten. Fruchtsaftgetränke bestehen zu mindestens sechs bis 30 Prozent aus Frucht. Neben Zucker dürfen auch Aromastoffe zur Geschmacksabrundung zugesetzt werden. Bei Unklarheiten immer Details am Etikett nachlesen.